AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Yoga-Unterrichtsverträge
Wenn Du bei KarmaConcepts ein Yoga-Angebot buchst, schließt Du mit uns einen Unterrichtsvertrag. Die im Folgenden abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Yoga-Angebote bei KarmaConcepts sind Vertragsbestandteil dieses Unterrichtsvertrags.
§ 1 Hausordnung
Bei Nutzung der KarmaConcepts-Angebote unterliegen Kund:innen der bei uns geltenden Hausordnung. Die Hausordnung regelt insbesondere das respektvolle Miteinander im Studio.
§ 2 Umfang der einzelnen Yoga-Angebote
(1) Mit dem ABO – 12 Monate kannst Du an 48 Yoga-Stunden im Jahr (ABO – 6 Monate/24 Yoga-Stunden im halben Jahr) teilnehmen. Diese werden zum Beginn des Vertrages freigeschaltet und können jederzeit für den regulären Yoga-Unterricht in Präsenz und online genutzt werden. Ausgenommen sind somit Workshops und Specials. Nicht in Anspruch genommene Stunden bleiben bis zum Ende der Vertragslaufzeit erhalten. Das Yoga-Abo hat eine wiederkehrende Laufzeit von 12 (oder 6) Monaten mit einer Kündigungsfrist von jeweils 1 Monat. Als Abo-Kund:in bekommst Du Rabatt auf Drop Ins und 10er Karten, um noch öfter am Unterricht teilzunehmen zu können.
(2) Die 10er Karte: Damit kannst Du innerhalb von 12 Monaten vom Zeitpunkt Deiner Buchung an insgesamt zehn regulären Yoga-Stunden teilnehmen. Dabei bist Du nicht auf eine bestimmte Uhrzeit oder einen bestimmten Wochentag festgelegt. Auch hier sind Workshops und Specials vom Angebotsumfang ausgenommen.
(3) Als weiteres Angebot kannst Du ein Drop In buchen, d.h., Du buchst und bezahlst jede Stunde einzeln. Für Deinen ersten Besuch bei KarmaConcepts hast Du einmalig die Möglichkeit einer Probestunde. Die Buchung der Probestunde berechtigt Dich zum einmaligen Besuch einer regulären Yoga-Stunde.
(4) Außerdem kannst Du Privatstunden buchen, für den Unterricht allein, mit einem Freund oder in einer Kleingruppe mit bis zu fünf Personen. Hierzu kannst Du einen individuellen Termin mit uns vereinbaren.
(5) Die Preise richten sich nach den aktuell gültigen Preislisten, die Du auf unserer Webseite einsehen kannst.
(6) Neben unserem regulären Unterrichtsangebot bieten wir auch Specials und Workshops an. Die genauen Termine und Konditionen erfährst Du im Studio, auf unserer Webseite oder bei Eversports.
§ 3 Buchung und Bezahlung, Stornierung von verbindlichen Buchungen
(1) Die Anmeldung zu Yoga-Stunden bzw. die Buchung von Mehrfachkarten oder vom Yoga-Abo erfolgt über das Online-Buchungsprogramm Eversports und ist verbindlich. Dazu ist es erforderlich, dass Du Dich vor Deiner ersten Teilnahme an unseren Yoga-Angeboten bei Eversports registrierst und Dir dort ein Profil anlegst. Das ist auch bei uns im Studio möglich. Die Teilnahme am jeweils gebuchten Angebot ist erst nach vollständiger Bezahlung des Teilnahmebeitrags gesichert.
(2) Die Teilnahmebeiträge werden mit der Buchung des jeweiligen Angebots fällig. Die Bezahlung der Beiträge für die Mehrfachkarten, Drop Ins und Probestunden erfolgt per Sofortüberweisung, PayPal, Kreditkarte oder EC-Zahlung im Studio vor Beginn Deiner ersten gebuchten Stunde. Die Beiträge für das Yoga-Abo und den Anschlussvertrag werden regelmäßig per SEPA-Lastschrift oder über die Kreditkarte eingezogen, nachdem Du uns eine Einzugsermächtigung erteilt hast. Du verpflichtest Dich dazu, vor dem Zahlvorgang für entsprechende Deckung auf deinem Konto zu sorgen. Etwaig entstehende Bankgebühren für eine Rückbuchung aufgrund fehlender Kontodeckung werden Teilnehmenden in Rechnung gestellt.
(3) KarmaConcepts kann Dir nicht garantieren, dass Du Deinen Wunschtermin für die Yoga-Stunden bekommst, da das abhängig von der jeweiligen Verfügbarkeit ist. Für die regulären Kurse und unsere Specials bzw. Workshops führen wir eine Warteliste. Wird ein Platz frei, bekommst Du eine Push-Nachricht und kannst Dich anmelden.
(4) Wenn Du nach einer verbindlichen Buchung Deine Teilnahme an einer Yoga-Stunde stornieren möchtest, ist das bis zu 10 Stunden vor Stundenbeginn möglich, ohne dass Dir der Betrag für die Stunde berechnet wird. Die Stornierung nimmst Du am besten selbst über das Eversports Buchungsprogramm vor, Du kannst dich aber auch telefonisch oder per E-Mail bei KarmaConcepts melden. Wenn zwischen Deiner Stornierung und dem Kursbeginn weniger als 10 Stunden liegen, müssen wir Dir die Stunde als besucht berechnen.
(5) Wenn Du nach einer verbindlichen Buchung Deine Teilnahme an einem Workshop stornieren möchtest, ist das bis zu vier Wochen vor dem ersten Workshoptag möglich, ohne dass Dir der Betrag für den Workshop berechnet wird. Wirst Du kurzfristig, d.h., weniger als vier Wochen vor Beginn des Workshops, krank oder ergibt sich erst dann, dass Du anderweitig verhindert bist, wird Dir der Workshop-Beitrag nicht berechnet, wenn Du eine:n Ersatzteilnehmer:in benennen kannst und sich diese:r dann verbindlich zum Workshop anmeldet. Wir haben außerdem unter Umständen die Möglichkeit, Deinen Platz an jemanden auf der Warteliste zu vergeben, können Dir das jedoch nicht garantieren. Für den Fall, dass Du weniger als vier Wochen vor Workshopbeginn Deine Teilnahme stornierst und niemand Deinen Platz übernimmt, müssen wir Dir den vollen Teilnahmebeitrag berechnen.
(6) Termine für Privatstunden müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, ansonsten werden sie in Rechnung gestellt.
§ 4 Teilnahmefähigkeit
Für den Unterricht ist eine durchschnittliche physische und psychische Belastbarkeit erforderlich. Teilnehmer:innen verpflichten sich, die Kursleitung über Beschwerden, Schmerzen und Einschränkungen vor dem Kursbeginn zu informieren. Nur so können wir die Aufklärung und Beratung der betreffenden Kund:innen leisten. Falls Du Dich in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung befindest, solltest Du die Teilnahme mit deinem Arzt oder Therapeuten abklären und im Zweifelsfall auf einen späteren Zeitpunkt verlegen.
§ 5 Haftungsbeschränkung
(1) KarmaConcepts haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Teilnehmer:innen. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Teilnehmers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von KarmaConcepts, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartner:innen regelmäßig vertrauen dürfen. Als wesentliche Vertragspflicht von KarmaConcepts zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich die fortlaufende (im Sinne von § 7) Bereitstellung unserer Yoga-Angebote.
(2) Das Mitbringen von Begleitpersonen, die nicht auch Teilnehmer:innen des jeweils stattfindenden Yoga-Angebots sind, ist nicht gestattet. Das gilt auch für Kinder.
(3) Teilnehmer:innen wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das KarmaConcepts-Studio zu bringen. Von Seiten KarmaConcepts werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in unserem Umkleideraum begründet keinerlei Pflichten von KarmaConcepts in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.
§ 6 Kündigung
(1) Befinden sich Teilnehmende mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen (bei Buchung des Yoga-Abos oder des Anschlussvertrags) oder einer 10er-Karte (bei Buchung der 10er-Karte) entspricht, in Verzug, so berechtigt dies KarmaConcepts, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.
(2) Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Diese behalten wir uns insbesondere für den Fall vor, dass sich Teilnehmer:innen entgegen unserer Hausordnung so verhalten, dass ein ruhiges und friedliches Miteinander bei uns im Studio nicht geachtet wird und gemeinsame Gespräche nicht zur Schlichtung beitragen.
(3) Teilnehmende sind insbesondere unter folgenden Umständen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt:
1. Bei Eintritt einer Schwangerschaft.
2. Bei Eintritt einer Erkrankung, aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung der Unterrichts-Angebote von KarmaConcepts unmöglich oder schädlich wäre. Für den Fall der Buchung einer 10er-Karte oder einer Startersequenz können diese Buchungen für die Dauer der entsprechenden ärztlichen Krankschreibung eingefroren werden, d.h., die Laufzeit wird unterbrochen.
3. Bei Verlegung des Hauptwohnsitzes des Teilnehmers an einen Ort, der mehr als 50 km von KarmaConcepts entfernt liegt.
(4) Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung des Yoga-Abos. Dieses kann bis 1 Monat vor Vertragende über die Einstellungen bei Eversports gekündigt werden.
§ 7 Unterrichtszeiten und -ferien
(1) Die aktuellen Unterrichtszeiten kannst Du unserer Wochenübersicht bei Eversports entnehmen. Individuelle Stunden vereinbaren wir gesondert nach Deinem und unserem Zeitplan.
(2) KarmaConcepts macht Kursferien sowohl zu Ostern (eine Woche) als auch zu Weihnachten (zwei Wochen). In dieser Zeit findet kein Unterrichtsangebot statt. In der Sommerzeit behalten wir uns vor ebenfalls zwei Wochen zu schließen oder wir bieten wir Dir einen leicht veränderten Stundenplan, den Du online bei Eversports einsehen oder bei uns im Studio erfragen kannst. An Feiertagen haben wir ebenfalls einen reduzierten Stundenplan.
§ 8 Sonstiges
(1) Gerichtsstand ist Münster. Für den Fall einer Streitigkeit befürwortet Karmaconcepts eine gütliche Einigung in einem Verfahren zu außergerichtlichen Streitbeilegung, ohne Dich allerdings dazu zu verpflichten.
(2) Mündliche Absprachen neben diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Jede Änderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel selbst.